Am 23. Februar 2025 (08:00 - 18:00 Uhr) sind vorgezogene Bundestagswahlen.
Grundsätzlich wird der Bundestag alle vier Jahre gewählt. Aufgrund der von Bundeskanzler Scholz verlorenen „Vertrauensfrage“ wurde die Bundestagswahl jedoch vom September vorgezogen.
Was ist der Bundestag?
Der Bundestag ist das deutsche Parlament. Die Bundesrepublik Deutschland hat die
Form einer repräsentative Demokratie. Die Mitglieder des Bundestags sind die
Vertreter*innen der deutschen Bevölkerung. Die Bundesrepublik Deutschland hat eine
repräsentative Demokratie. Wir wählen die 630 Abgeordneten des Deutschen
Bundestags.
Im Bundestag werden Gesetze beschlossen. Der Bundestag bildet also zusammen mit
dem Bundesrat, welcher die Vertretung der Bundesländer ist, die Legislative auf
Bundesebene in Deutschland.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens
drei Monaten in der Bundesrepublik wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen
sind. Auch Deutsche, die im Ausland leben, sind grundsätzlich wahlberechtigt.
Wo wird gewählt?
Gewählt wird in eurem Wahlkreis. Ein Wahlkreis ist ein Gebiet, in dem Kandidatinnen
und Kandidaten für die Bundestagswahl antreten. Wahlkreise können einzelne oder
mehrere Landkreise, Städte oder Gemeinden oder auch Teile davon umfassen. Zur
Bundestagswahl ist Deutschland in 299 Wahlkreise aufgeteilt. Im jeweiligen Wahlkreis
des 1. Wohnsitzes wird mit der sogenannten Erst-Stimme ein/e Direktkandidat*in
gewählt.
Was ist die Zweitstimme?
Die Zweit-Stimme wird für eine Wahl-Liste einer Partei abgegeben. Auf den Listen
stehen mehrere Kandidierende, die für die Partei in deinem Bundesland zur Wahl
antreten (Landesliste). Je nach Stimmenanteil zieht anteilig eine bestimmte Anzahl der
auf der Liste genannten Kandidierenden in den Bundestag ein.
Wie funktioniert Briefwahl?
Wenn Du am Wahltag nicht in dein Wahllokal gehen kannst oder möchtest, gibt es eine
Alternative: Briefwahl. Du kannst dann schon vor dem Wahltag deine Stimme abgeben.
Briefwahl musst du beantragen. Du bekommst die Unterlagen dann per Post
zugeschickt.
Das Beantragen ist über die sogenannte Wahlbenachrichtigung oder regelmäßig auch
per Mail möglich. Nähere Informationen findet ihr bei der Gemeinde eures 1.
Wohnsitzes.
Der Wahlbrief muss dann an das jeweilige Wahlamt zurückgeschickt oder vor Ort
persönlich vorbeigebracht werden.
Was ist die 5%-Hürde?
Parteien benötigen mindestens fünf Prozent aller Zweitstimmen, um garantiert in den
Bundestag einzuziehen. Schafft eine Partei das nicht, erhält sie zunächst keine Sitze im
Bundestag. Gewinnen Kandidatinnen und Kandidaten einer Partei über die Erststimme
mindestens drei Wahlkreise, kann die Partei in den Bundestag einziehen, auch wenn sie
weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten hat. Dann erhält sie auch alle über
die Zweitstimme errungenen Mandate und zieht entsprechend ihres prozentualen
Ergebnisses mit voller Stärke ein.
Weitere Informationen:
Für grundlegende Informationen zu den Programmen und Ansichten der Parteien sowie
zu der Bundestagswahl allgemein empfehlen wir diese Angebote. So könnt ihr euch
einen ersten Eindruck von den Parteien und Kandidierenden machen und eine Tendenz
für eure Wahlentscheidung bekommen.
Darüber hinaus möchten wir uns explizit dafür aussprechen einen Blick in die
(Kurz-)Programme der Parteien zu werfen und die Aussagen und Diskussionsbeiträge
von Kandidierenden und Partei-Funktionären zu verfolgen. Eine Wahlentscheidung
sollte mit großer Gewissenhaftigkeit gefällt werden, da sie weitreichende Folgen haben
kann.
Abschließend möchten wir nochmals an euch appellieren: Nutzt euer Wahlrecht, es ist
ein Privileg! Die Demokratie ist kostbar und muss heute mehr denn je durch aktive
Teilhabe verteidigt werden. Mit dem Wählen fängt es an, mit aktivem Engagement kann
es weiter gehen!